Ist Demokratie die beste Staatsform?

Demokratie (c) medio.tv/Küster

Demokratie (c) medio.tv/Küster

Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen – Winston Churchill

Grundrechte, Meinungsfreiheit, Pluralismus  – was gehört für sie zur Demokratie: Alle vier Jahre einmal zur Wahl gehen und die Stimme abgeben? Oder sind es die Grundrechte, die uns in einer Demokratie zugesichert werden? Kennen sie das Grundgesetzt?

Testen sie ihr Wissen über Demokratie:

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Demokratie Quiz

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#1. Wer hat unser Grundgesetz erarbeitet?

Antwort C ist richtig.

A) Die Besatzungsmächte wollten eine demokratische Legitimation für das Grundgesetz durch die Deutschen, um hohe Akzeptanz zu erreichen und den Demokratisierungsprozess zu fördern. Allerdings behielten sie sich das Recht vor, den Entwurf zu genehmigen.

B) Den Bundestag gab es vor 1949 noch nicht.

C) Der Parlamentarische Rat, bestehend aus insgesamt 61 Männern und 4 Frauen, trat 1948 zusammen. Schon im Mai 1949 genehmigten die Alliierten den Entwurf, so dass der Gesetzesentwurf in die Länder zur Abstimmung gegeben werden konnte.

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#2. Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit. Es heißt „Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ und „Eine Zensur findet nicht statt“. Welcher Zusatz ergänzt das Gesetz?

Antwort B ist richtig.

A) Das Gesetz gilt zwar für alle, es gibt aber Einschränkungen.

B) Diese Rechte finden ihre Schranken u.a. in dem Recht der persönlichen Ehre. Der komplette Artikel 5 lautet:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

C) Absatz 3 (s. unter B) regelt die Wissenschafts- und Kunstfreiheit sowie deren Einschränkung.

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#3. Was versteht das Grundgesetz unter ‚Petitionsrecht‘?

Antwort B ist richtig.

Artikel 17 Grundgesetz lautet:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Für Petitionen gibt es Regeln:

  • Man muss Petitionen aufschreiben.
  • Man muss erkennen, wer sie geschrieben hat.
  • Man schickt die Petition an eine Behörde oder an eine Volksvertretung.
  • Man kann die Petition als Brief oder im Internet verschicken.
  • Schickt man eine Petition an eine Behörde, die nicht zuständig ist, muss die Behörde die Petition an die richtige Stelle weiterleiten.
  • Behörden oder zum Beispiel der Bundestag müssen eine Petition annehmen. Sie müssen die Petition zum Beispiel in einer Sitzung bearbeiten.
  • Die Bürger und Bürgerinnen, die sich beschwert haben, bekommen das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt.
  • Die Bürger und Bürgerinnen müssen aber keine Begründung für das Ergebnis bekommen.
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#4. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (Grundgesetz Artikel 6, Absatz 1).

Antwort C ist richtig.

A) Das Ehegattensplitting ist im Einkommenssteuergesetz in den Paragraphen 26b und 32a, Abs. 5 geregelt. Vor allem von Frauenorganisationen wird es als Förderung der sog, Hausfrauenehe und damit Hemmnis der Gleichberechti-gung gesehen. Sie fordern daher seit vielen Jahren die Abschaffung des Ehegattensplittings.

B) Das war eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch: Bis 1958 konnte ein Ehemann entscheiden, ob seine Frau arbeiten durfte und wenn er seine Meinung ändern sollte, konnte er auch jederzeit das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen. Das änderte sich mit dem Gleichberechtigungs-gesetz von 1958. Aber: Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war.

C) Absatz 5 dieses Artikels lautet: „Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.“

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#5. Was versteht man unter der sogenannten vierten Gewalt?

Antwort B ist richtig.

A) Dieses Recht ist im Grundgesetz gesichert. Artikel 6, Absatz 2 lautet:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

B) Dies ist zwar keine Bezeichnung aus dem Grundgesetz, sondern hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert. Damit ist die Aufgabe der Medien gemeint, kritisch über die Arbeit der drei staatlichen Gewalten – Legislative = gesetzgebende Gewalt (Parlament), Exekutive = ausführende Gewalt (Regierung, alle Behörden des Bundes, der Länder, der Kommunen, darunter auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei) und die Judikative = rechtsprechende Gewalt (Gerichte) – zu berichten. Die Pressefreiheit ist im Artikel über die Meinungsfreiheit enthalten. Die beiden letzten Sätze in Artikel 5, Absatz 1 lauten: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

C) Auch das Recht, Gewerkschaften zu bilden, ist im Grundgesetz gesichert. In Artikel 9, Absatz 3 heißt es:
„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“

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#6. Was bedeutet Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 3)? Welche Antworten sind richtig?

Antwort A ist falsch, Antworten B und C sind richtig.

A) Artikel 3, Absatz 1 lautet:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Das gilt ohne jegliche Einschränkung.

B) Artikel 3, Absatz 2 lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

C) Artikel 3, Absatz 3 lautet:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

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#7. Welches Recht ist kein Grundrecht nach dem Grundgesetz?

Antworten A ist richtig.

A) Das Grundgesetz garantiert zwar das Recht auf freie Berufswahl (Artikel 12), ein generelles Recht auf Arbeit ist aber im Grundgesetz nicht verankert. Artikel 12, Absatz 1, Satz 1 lautet:
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“

B) Die Vereinigungsfreiheit ist in Artikel 9 des Grundgesetzes festgelegt. Artikel 9, Absatz 1 lautet:
„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“

C) Die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des Grundgesetzes festgelegt Artikel 13, Absatz 1 lautet:
„Die Wohnung ist unverletzlich.“ Dabei gilt jedoch die Einschränkung nach Absatz 2: „Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

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#8. Wer kann in Deutschland Asyl bekommen?

Antwort B ist richtig.

A) Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge erhalten in der Regel kein Asyl, weil sie keine individuelle politische Verfolgung nachweisen können. Es wird ihnen in Deutschland aus humanitären Gründen in der Regel jedoch ein (vorübergehendes) Aufenthaltsrecht gewährt, wie z.B. aktuell den Flüchtlingen aus der Ukraine. Dies fällt unter den Begriff des subsidiären Schutzes.

B) Artikel 16 A, Absatz 1 lautet:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibt dazu: Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt ist eine Person, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein wird, aufgrund ihrer

  • Rasse (der Begriff “Rasse” wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
  • Nationalität,
  • politischen Überzeugung,
  • religiösen Grundentscheidung oder
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (als bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet),

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben.
Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht.

C) Der Besitz von Ausweispapieren ist dafür nicht entscheidend.

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#9. Darf jemand eine fremde Wohnung ohne Erlaubnis betreten?

Antworten C ist richtig.

A) Auch für Haus- und Grundbesitzer gelten für das Betreten der vermieteten Wohnung begrenzente Regelungen. Der/die Mieter*in muß ihm einmal im Jahr Zugang zu Wohnung gewähren. Der Haus- und Grundbesitzer muß seinen Besuch jedoch ankündigen – und im besten Fall einen Termin vereinbaren.

B) Nein, auch Verwandte brauchen die Erlaubnis des/der Mieter*in.

C) Die Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 des Grundgesetzes festgelegt Artikel 13, Absatz 1 lautet:
„Die Wohnung ist unverletzlich.“
Dabei gilt jedoch die Einschränkung nach Absatz 2:
„Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“

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#10. Wie ist in Deutschland die Verantwortlichkeit für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere gesetzlich geregelt?

Antworten B ist richtig.

Das ist in Artikel 20 A des Grundgesetzes geregelt, er lautet:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

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#11. Was versteht man unter Gewaltenteilung?

Antworten C ist richtig.

Gewaltenteilung nennt man die Aufteilung der Staatsgewalt in drei Teile: Legislative, Exekutive und Judikative.

Das Volk wählt alle vier Jahre Abgeordnete für den Bundestag. Dort werden von den Abgeordneten per Mehrheitsentscheidung Gesetze beschlossen (Legislative, oder gesetzgebende Gewalt). Die Rechtsprechung erfolgt durch die Gerichte (Judikative) und die vollziehende Gewalt auf Grundlage geltender Gesetze wird durch die Regierung und , alle Behörden des Bundes, der Länder, der Kommunen, darunter auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei ausgeübt (Exekutive).

Geregelt ist das in Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes, er lautet:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

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#12. Wie lautet die erste Zeile unserer Nationalhymne?

Antwort C ist richtig.

A) Dies ist der Beginn des Gedichts „Lied der Deutschen“ (auch „Deutschlandlied“) von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. In der Weimarer Republik wurde das ganze Gedicht zur offiziellen deutschen Nationalhymne. In der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde nur die erste Strophe gesungen.

B) „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ war das Motto der Französischen Revolution von 1789.

C) Nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Deutschlandlied die Nationalhymne der BRD, bei offiziellen Anlässen wurde jedoch nur die dritte Strophe „Einigkeit und Recht und Freiheit …“ gesungen. Die DDR hatte eine andere, eigene Nationalhymne („Auferstanden aus Ruinen …).
1991 ist alleine die dritte Strophe zur Nationalhymne erklärt worden.

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