
(c) AFD VERBOT JETZT
Unser Grundgesetz bietet die Möglichkeit, die verfassungsmäßige Ordnung vor Angriffen zu schützen. Für alle, die die politischen Geschehnisse in den letzten Jahren verfolgt haben, sollte eigentlich offensichtlich sein, dass mit der AfD genau der Fall vorliegt, für den ein Parteiverbot im Grundgesetz vorgesehen ist. Die Organe, die ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten könnten – Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat – zögern, und es werden die immer gleichen Scheinargumente für diese Untätigkeit vorgebracht.
Darum lädt der Münchener Ableger der Kampagne „Menschenwürde verteidigen – AfD-Verbot jetzt!“ zu einer Podiumsveranstaltung mit drei Expert*innen, die uns einen Einblick in die juristischen, politischen und gesellschaftlichen Fragen geben können, die mit einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD verbunden sind. Warum zögern die Entscheidungs-träger*innen? Was sind die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den gescheiterten NPD-Verbotsverfahren? Wie viele und welche Beweise sind nötig für ein erfolgreiches Verbots-verfahren? Was wären die Folgen eines Verbots? Was passiert, wenn das Verbotsverfahren scheitert?